Allgemeine Geschäftsbedingungen der GEOTEK GmbH
1. ALLGEMEINES
Für alle Geschäfte gilt deutsches Recht. Ausländische Besteller unterwerfen sich der deutschen Gerichtsbarkeit. Aufträge sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Ereignisse höherer Gewalt, Smog, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, Unfälle, Transport-, Fabrikations- und Betriebsstörungen, gleichviel ob im eigenen oder bei einem Lieferanten sowie Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns zum Rücktritt, bzw. zur Verzögerung der Erfüllung. Schadenersatzansprüche jeder Art sind in solchen Fällen ausgeschlossen. Anderslautende Einkaufsbedingungen einzelner Abnehmer gelten nur dann, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Annahme unserer Auftragsbestätigung besagt, dass der Auftrag gemäß unseren Geschäftsbedingungen erteilt ist. Einkaufsbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Besteller dem Auftrag zugrunde gelegt hat und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2. DIENSTLEISTUNGEN
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, werden geleistete Arbeitszeiten zur Fehlerdiagnose und –Behebung, Installation, Wartung, Beratung, Planung usw. als Dienstleistung erbracht und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Vorab genannte Arbeitszeiten sind lediglich Schätzwerte, die bei bestimmten Arbeiten, wie z.B. Fehlersuche oder Datenrettung auch erheblich überschritten werden können. Da es technisch weder möglich noch praktikabel ist, bei Konfigurationsänderungen alle Nebenwirkungen vorherzusehen oder durch Tests auszuschließen, können wir im Falle einer durch unsere Arbeiten verursachten Fehlfunktion nur dann zur kostenlosen Fehlerbeseitigung herangezogen werden, wenn wir diese Nebenwirkung aus unserer Kenntnis des Kundensystems heraus fahrlässig verursacht hatten.
3. MIET- und SERVICELEISTUNGEN
Vermietetete IT-Dienste und Serviceleistungen, wie die Bereitstellung von FTP-Speicherplatz, Web-Serverplatz, Miet-Server, Datensicherungsverträge, IT-Wartungsverträge, Internet-Domänen und alls sonstigen Serviceleistungen und Mietverträge werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, mit einer Vertragslaufzeit von jeweils 12 Monaten abgeschlossen. Die Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder erheblicher Vertragsverletzung, bleibt vorbehalten.
4. UMFANG DER LIEFERPFLICHT
Angebote erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Die Lieferung von Waren erfolgt in üblicher Ausführung und Beschaffenheit. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Bei Softwareprodukten erkennt der Kunde den Lizenzbedingungen des Herstellers an, insbesondere wenn der Hersteller Verwendungsnachweise, wie z.B. Schulbescheinigungen verlangt oder vor Auslieferung die rechtsverbindliche Unterzeichnung eines Lizenzvertrags vorliegen muss.
Falls uns nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Bestellers ungünstig erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, entweder die Zahlungsbedingungen abzuändern oder die Lieferung nicht vorzunehmen. Ein Schadensanspruch des Bestellers ist insoweit ausgeschlossen.
4. PREISE
Sämtliche Preise verstehen sich rein netto ab Lager Berlin, zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer. Sofern keine verbindliche schriftliche Preisvereinbarung besteht, erfolgt die Berechnung zu dem am Tag der Lieferung gültigen Preis. Kosten für Aufstellung, Montage, Installation und Einweisung gehen stets zu Lasten des Abnehmers, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
6. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, um die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten: sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Im Falle des Verzugs hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
7. ZAHLUNG
Sofern nichts Gegenseitiges schriftlich bestätigt wurde, sind Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Kommt ein Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
8. VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG
Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer, auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers. Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen.
9. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Wir sichern zu, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Parteien sind sich jedoch darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, die Fehlerfreiheit von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 12 Monate ab Lieferdatum. Unabhängig davon geben wir etwaige weitergehende Garantiezusagen der Hersteller an den Käufer weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt, unsachgemäß installiert oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass entweder das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht an uns zur Reparatur und anschließender Rücksendung geschickt wird, oder dass der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vor Ort vorzunehmen.
Falls der Käufer die Vornahme von Gewährleistungen an einem bestimmten Ort verlangt, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzteillieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Von uns gelieferte PCs und PC-Komponenten erfüllen die Anforderungen des EMV-Gesetzes und der ab dem 1.1.1996 gültigen EU-Richtlinie. Werden wir beauftragt Einbauten, Reparaturen oder Umkonfigurationen an älteren, nicht CE-konformen Geräten vorzunehmen, so handeln wir ausdrücklich als Dienstleister im Auftrag des Kunden, in dessen Verantwortung die CE-Konformität des dadurch veränderten Gesamtsystems fällt und stehen lediglich für die Konformität der dabei von uns gelieferten Komponenten ein.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen vor. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht mit Zahlungen an uns in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Für Kosten und Schäden kommt der Käufer auf. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.
11. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand, insbesondere für das gerichtliche Mahnverfahren, ist für beide Parteien Berlin. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sind ausgeschlossen.
12. NEBENABREDEN UND TEILNICHTIGKEIT
Jede von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform. Mündliche Abmachungen sind rechtsunwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die anderen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
Stand: 04/2003